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Gebühren


Anwaltsgebühren:

Das Honorar eines Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Seine Höhe hängt einerseits vom Streitwert des Rechtsstreits und andererseits von den vollzogenen Verfahrensschritten ab.


Außergerichtliche Beratung und Beratungsvertrag:

Seit dem 01.07.2006 sind Gebühren für die außergerichtliche Beratung frei zu vereinbaren, besondere Gebührentatbestände gibt es nicht mehr. Sollten Sie eine kontinuierliche Beratung Ihres Unternehmens wünschen, können Sie mit uns auch einen Beratungsvertrag abschließen. Mit dem monatlichen Pauschalhonorar sind dann alle individuell vereinbarten Leistungen unserer Kanzlei abgegolten.

Der Beratungsvertrag umfasst nicht die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Abschluss eines Beratungsvertrages eignet sich zur Vermeidung von Gerichtsprozessen, da durch eine umfassende Beratung Konflikte schon im Vorfeld vermieden werden können.


Prozessrisiko:

Vor Gericht und auf hoher See ist man sprichwörtlich in Gottes Hand. Ein Gerichtsverfahren ist seit jeher mit großen Unwägbarkeiten verbunden, deshalb kann ein seriöser Anwalt auch keine verbindliche Zusage über den Ausgang eines Prozesses machen.
Aus diesem Grund sind wir immer bemüht, einen Streit außergerichtlich beizulegen, da dies häufig die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt.



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